Patricia hat Recht, dass ein Arbeitsvertrag so nicht vorgesehen ist.
Soweit ich weiß, sollte der Vertrag ein Dienstvertrag (ganz grob gesagt: nach Zeit) oder ein Werkvertrag (grob: für Leistung) sein.
Das gilt ganz allgemein für alle Unternehmer – irgendwie passt jede Abmachung in eins oder beide rein.
(Wobei Dienstverträge sich nur in bestimmten Details von Arbeitsverträgen unterscheiden müssen – dafür bin ich nicht grad Experte)
Du kannst ja mal schauen, wie die Agentur das formuliert. Bei einzelnen Texten (und möglichen Strafen) tipp ich auf einen Werkvertrag bzw. eine Reihe von Werkverträgen. Hier find ich dazu nur zwei Threads.
Patricia Appel schrieb:
mir wurde damals gesagt, dass ich keine Arbeitsverträge abschließen soll, da das Finanzamt meine Freiberuflichkeit dann nicht mehr anerkennt. Da solltest du dich noch mal genauer erkundigen. Vielleicht weiß jemand hier im Forum mehr, […]
Zur Vertragsstrafe: Damit wäre ich generell vorsichtig, denn du kannst ja auch mal krank werden, einen Unfall haben etc. Solche Fälle sollten vertraglich von der Haftung ausgeschlossen werden.
Oh ja. Da war noch was, wieso ich meine AGB formulieren soll.
[…] denn ich schließe grundsätzlich keine Verträge, kann sich also im Laufe der Jahre durchaus etwas geändert haben.
Das glaub ich allerdings eher nicht so allgemein …