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THEMA: Arbeitsvertrag für Freiberufler - normale Bedingungen?

Arbeitsvertrag für Freiberufler - normale Bedingungen? 24 Apr 2012 10:18 #25358

  • Julia
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Hallo liebes Forum,
ich habe mich hier angemeldet, weil ich einige Fragen zur freiberuflichen Anstellung habe.
Ich habe mich bei einer Agentur beworben und dort einige Probetexte hingeschickt, die ihnen gut gefallen haben. Sie haben mir nun einen Arbeitsvertrag für Freiberufler zuschickt, der mir seriös und nicht ungewöhnlich vorkommt - allerdings habe ich auch keine wirklichen Erfahrungen mit Arbeitsverträgen - vor allem nicht für Freiberufler.
Die Agenturchefs wirken seriös, allerdings finde ich die Agentur nicht im Internet.

Ein Punkt im Vertrag besagt, dass wenn die Abgabefrist des Auftragsgebers für den jeweiligen Auftrag nicht eingehalten wird, käme es zu einer Vertragsstrafe von bis zu 1.500 €.
Generell erscheint mir das nicht abwegig, da eine Agentur ja Aufträge und sogar Kunden verlieren kann, wenn die Texter nicht zuverlässig sind. Aber andererseits könnte das natürlich auch ein "Trick" sein, und man hat nachher ein Verfahren am Hals.
Wenn ich eine Deadline habe, per E-Mail zugesandt, und eine E-Mail mit dem im Auftrag geforderten Text vor dieser Deadline zurückgeschicke, reichen diese E-Mails dann als Beweis, dass der Auftrag fristgerecht abgeliefert wurde? Im Falle eines Rechtsstreits.

Ich bin etwas verunsichert. Könnt ihr mir eure Meinung sagen?
Und wie ist es generell mit Freiberufler-Arbeitsverträgen? Ist jemand von euch bei einer Agentur angestellt, bei der der Kontakt lediglich über das Internet läuft?

Danke im Voraus für eure Antworten!
Viele Grüße
Julia
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Aw: Arbeitsvertrag für Freiberufler - normale Bedingungen? 24 Apr 2012 14:02 #25360

Hallo Julia,

mir wurde damals gesagt, dass ich keine Arbeitsverträge abschließen soll, da das Finanzamt meine Freiberuflichkeit dann nicht mehr anerkennt. Da solltest du dich noch mal genauer erkundigen. Vielleicht weiß jemand hier im Forum mehr, denn ich schließe grundsätzlich keine Verträge, kann sich also im Laufe der Jahre durchaus etwas geändert haben.

Zur Vertragsstrafe: Damit wäre ich generell vorsichtig, denn du kannst ja auch mal krank werden, einen Unfall haben etc. Solche Fälle sollten vertraglich von der Haftung ausgeschlossen werden.

Viele Grüße
Patricia
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Aw: Arbeitsvertrag für Freiberufler - normale Bedingungen? 24 Apr 2012 14:17 #25361

  • Thomas Hanke
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Patricia hat Recht, dass ein Arbeitsvertrag so nicht vorgesehen ist.

Soweit ich weiß, sollte der Vertrag ein Dienstvertrag (ganz grob gesagt: nach Zeit) oder ein Werkvertrag (grob: für Leistung) sein.
Das gilt ganz allgemein für alle Unternehmer – irgendwie passt jede Abmachung in eins oder beide rein.
(Wobei Dienstverträge sich nur in bestimmten Details von Arbeitsverträgen unterscheiden müssen – dafür bin ich nicht grad Experte)

Du kannst ja mal schauen, wie die Agentur das formuliert. Bei einzelnen Texten (und möglichen Strafen) tipp ich auf einen Werkvertrag bzw. eine Reihe von Werkverträgen. Hier find ich dazu nur zwei Threads.
Patricia Appel schrieb:
mir wurde damals gesagt, dass ich keine Arbeitsverträge abschließen soll, da das Finanzamt meine Freiberuflichkeit dann nicht mehr anerkennt. Da solltest du dich noch mal genauer erkundigen. Vielleicht weiß jemand hier im Forum mehr, […]
Zur Vertragsstrafe: Damit wäre ich generell vorsichtig, denn du kannst ja auch mal krank werden, einen Unfall haben etc. Solche Fälle sollten vertraglich von der Haftung ausgeschlossen werden.
Oh ja. Da war noch was, wieso ich meine AGB formulieren soll.
[…] denn ich schließe grundsätzlich keine Verträge, kann sich also im Laufe der Jahre durchaus etwas geändert haben.
Das glaub ich allerdings eher nicht so allgemein … ;)
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Aw: Arbeitsvertrag für Freiberufler - normale Bedingungen? 24 Apr 2012 15:09 #25362

  • Rico Werner
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Also einen "Arbeitsvertrag" sollte man als Freiberufler nicht abschließen. Der Grund ist, dass man dann der Scheinselbstständigkeit bezichtigt werden könnte (deshalb sollt man auch nicht dauerhaft nur für einen Auftraggeber arbeiten).
Aber wahrscheinlich ist das doch anders formuliert, z. B. als Vertrag über eine freie Mitarbeit.
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Aw: Arbeitsvertrag für Freiberufler - normale Bedingungen? 24 Apr 2012 15:32 #25363

  • Holger Schossig
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Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Würde ich nicht machen. Schon gar nicht mit der Vertragsstrafe. Entweder Freiberufler oder Angestellter...
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Aw: Arbeitsvertrag für Freiberufler - normale Bedingungen? 24 Apr 2012 16:47 #25364

  • Julia
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Hallo ihr Lieben,

VIELEN DANK für eure Antworten. Es ist wirklich schön, dass man hier so schnell einen Rat erhält.

Mir ist aufgefallen, dass ich einen Fehler gemacht habe (Rico Werners Antwort hat mich darauf aufmerksam gemacht), vielleicht ist das sehr entscheidend.
Der Vertrag heißt "Vertrag für Freie Mitarbeiter"!
Ich bin wirklich doof - oder ist das im Endeffekt das gleiche?
Ich muss gestehen, dass ich wirklich so gut wie keiner Ahnung von diesen Dingen habe. Bis jetzt habe ich mich noch nie mit etwas anderem als einer Festanstellung befasst

Ändert die "freie Mitarbeit" alles, oder bleiben eure Meinungen bestehen, dass man die Finger von sowas lassen sollte?
Ich weiß wirklich nicht, was ich tun sollte, da ich große Angst habe, einem Trickser aufzulaufen und für etwas haftbar gemacht zu werden, das am Ende nur hingedreht wurde.
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Aw: Arbeitsvertrag für Freiberufler - normale Bedingungen? 24 Apr 2012 18:08 #25366

  • Karola
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Hallo Julia,

der Vertrag wäre mir nicht geheuer. Wer weiß, welche Umstände eventuell eintreten, dass Du einmal einen Termin nicht einhalten kannst und dann wollen sie 1.500 Euro von Dir und das ist eine Menge Geld.
Lediglich einer meiner Kunden hat mir einen Vertrag geschickt, der übrigens "Vertrag über freie Mitarbeit" heißt. Darin steht aber lediglich der vereinbarte Wortpreis, die Zusage, dass ich Unique Content abliefere, dass ich auch noch für andere Auftraggeber schreibe und dass ich rechtzeitig Bescheid geben soll, wenn ich einmal einen Termin nicht einhalten kann. Und das ganz ohne irgendeine Strafandrohung. Somit war es für mich kein Problem, diesen Vertrag zu unterschreiben. Dass auch noch für andere gearbeitet wird, ist für einen Auftraggeber durchaus wichtig. Ist das nämlich nicht der Fall, müsste er einen Arbeitsvertrag abschließen und Sozialversicherungsbeiträge abführen. Gefährlich wird das auch für Dich, wenn Du nur einen Kunden hast. Dann kann man Dir nämlich eine Scheinselbstständigkeit unterstellen.

LG Karola
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Aw: Arbeitsvertrag für Freiberufler - normale Bedingungen? 24 Apr 2012 18:38 #25367

  • Sabine Hutter
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Verträge schließt jeder von uns, wenn nicht schriftlich, dann eben mündlich oder stillschweigend. Solang das Ding nicht als Arbeitsvertrag betitelt ist und du auf Dauer auch noch weitere Kunden hast, ist das überhaupt kein Ding. Diese Geschichte mit der Vertragsstrafe würde ich nie im Leben unterschreiben. Es wird der Zeitpunkt kommen, wo du mal etwas nicht rechtzeitig schaffst und schon hast du den Mist an der Backe.
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Aw: Arbeitsvertrag für Freiberufler - normale Bedingungen? 24 Apr 2012 19:28 #25368

  • Jana C. P.
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Ich hab auch schon mehrere Verträge gesehen (und nich unterschrieben) so harte Strafen sind mir aber neu. Da werden die ja allein dadurch reich.. müssen ja nur eine Aufgabe stellen, die man zeitlich einfach nicht schaffen kann.. Man hat umgekehrt keine Garantie, dass die Aufträge so kommen, dass man sie sicher schafft.

Was ich auch merkwürdig finde, dass die Agentur nicht im Netz auftaucht, die einzige Entschuldigung wäre, dass sie noch neu ist, dann könnte man den Vertrag auch später noch unterschreiben, wenn sie sich etabliert hat. Wenigstens müsste sie in lokalen Verzeichnissen und Online-Telefonbüchern auftauchen. Wahlweise würd ich noch nach den Agentur-Chefs googeln, vielleicht sagt das mehr aus.
Aber allgemein sind Verträge mit freien Mitarbeitern eher lockerer, meist geht es da auch darum, dass die Identität zweifelsfrei festgestellt wird und nicht darum, dass man irgendwas in einer bestimmten Zeit schaffen muss.
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Aw: Arbeitsvertrag für Freiberufler - normale Bedingungen? 26 Apr 2012 09:14 #25370

  • Julia
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Hallo ihr Lieben,
nochmal vielen Dank.

Das Komische ist, dass die Agentur von zwei Personen geführt wird, von denen die eine quasi nirgends auftraucht, die andere schon gefunden werden kann, allerdings in Verbindung mit einer anderen Agentur.
Die Agentur, mit der ich in Kontakt stehe, gibt es lediglich über einige Umwege auf einer Branchenseite des Ortes, in dem der Sitz der Agentur ist.
Eine Telefonnummer findet man nur in einem Internetforum, in dem die Agentur um neue Kunden wirbt.

Ein Unterpunkt des Vertrags ist schon, dass man sich melden muss, um einen Auftrag anzunehmen, und dass dieser nach 2 Stunden, wenn man ihn nicht annimmt, anderweitig vergeben wird.
Das heißt, ich bekäme doch nur ein Problem, wenn ich einen Auftrag annehme und dann nicht fristgerecht abliefere, oder? (Es gibt allerdings auch eine Klausel, dass man bescheid sagen soll, wenn man es nicht schafft.)

Hätte jemand Lust, den Vertrag einmal anzuschauen?
Die Tendenz geht ja jetzt stark schon zu "Mach es nicht!", und ich bin auch wirklich skeptisch. Aber vielleicht ist der Rest ja in Ordnung, und ich könnte diese Klausel mit der Vertragsstrafe "runterhandeln" oder so.
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