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THEMA: Unbezahlte Rechnungen von veröffentlichten und noch nicht veröffentlichten Texten - rechtliche Möglichkeiten?

Aw: Unbezahlte Rechnungen von veröffentlichten und noch nicht veröffentlichten Texten - rechtliche Möglichkeiten? 30 Jan 2012 22:32 #25097

  • Rico Werner
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Kommt drauf an, ob du die Rechnung per Mail oder Post versendest (dann ist sie ja länger unterwegs). Ich setze die Frist meist so um die zehn Tage an.
Letzte Änderung: 30 Jan 2012 22:32 von Rico Werner.
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Aw: Unbezahlte Rechnungen von veröffentlichten und noch nicht veröffentlichten Texten - rechtliche Möglichkeiten? 30 Jan 2012 23:35 #25098

  • Karola
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Ich verschicke alle Rechnungen ausnahmslos per Mail und schreibe zahlbar innerhalb 8 Tagen. Eigentlich sollte man sogar ein konkretes Datum nennen. Meine Kunden zahlen meist sogar noch früher. Eine Kundin hat gleich zu Beginn um ein Zahlungsziel von 14 Tagen gebeten und zahlt immer exakt am 14. Tag. Ist für mich natürlich auch in Ordnung.

Das ist übrigens auch eine Geschichte, die man am besten anlässlich des 1. Auftrages mit einer korrekt erstellten Auftragsbestätigung klärt.

LG Karola
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Aw: Unbezahlte Rechnungen von veröffentlichten und noch nicht veröffentlichten Texten - rechtliche Möglichkeiten? 31 Jan 2012 00:36 #25099

  • Lilo W.
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Ich finde "zahlbar innerhalb 14 Tagen" gut.

Eine Woche ist recht kurz. Drei Wochen geraten leicht wieder "aus den Augen".
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Aw: Unbezahlte Rechnungen von veröffentlichten und noch nicht veröffentlichten Texten - rechtliche Möglichkeiten? 31 Jan 2012 07:19 #25100

  • Sabine Hutter
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Bei mir steht zwei Wochen drauf. Ist aus meiner Sicht völlig wurscht, weil die Frist sowieso von den meisten ignoriert wird. Ich hab deswegen trotzdem Kunden, die noch am selben Tag bezahlen und welche, die sich grundsätzlich zwei Monate Zeit lassen. Solange ich mich überhaut drauf verlassen kann, dass das Geld kommt, ist mir das auch wurscht.
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Aw: Unbezahlte Rechnungen von veröffentlichten und noch nicht veröffentlichten Texten - rechtliche Möglichkeiten? 31 Jan 2012 10:04 #25101

  • Rico Werner
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Ich habe im Existenzgründerkurs gelernt, dass "zahlbar innerhalb von ... Tagen" nicht gut ist. Das ist zu wischi-waschi, besonders, wenn man den Kunden in Verzug setzen muss. Da braucht man ja ein festes Datum.
Deshalb schreib ich auch immer "zahlbar bist spätestens ..." rein.
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