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THEMA: Umgang mit Dauer-Spätzahlern

Aw: Ich: Mahnung mit Verzug, notfalls Mahnverfahren — Kunde: Drohungen plus Lügen — oder: Hilfe… 21 Nov 2011 23:58 #24275

Klingt ja wirklich übel :(

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Aw: Re: Umgang mit Dauer-Spätzahlern 22 Nov 2011 00:00 #24276

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Naja, Goethe würd's verstehen.

Das Schlimme ist, dass ich sonst einen einfach schönen Tag hatte und mich jetzt schon 2-3 Stunden ärgern lasse. :sick:
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Aw: Ich: Mahnung mit Verzug, notfalls Mahnverfahren — Kunde: Drohungen plus Lügen — oder: Hilfe… 22 Nov 2011 00:51 #24277

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Andre Tertling schrieb:
Klingt ja wirklich übel :(

Ja, vor allem so plötzlich… vorher waren es nur Details, langsam Texte liefern und natürlich spät zahlen wollen (was ja quasi eine Tugend ist :unsure: )

Danke erstmal für Mitleid und Rat und Zeit!

Der erste Schreck hat sich ziemlich gelegt.

Ach Sch… nee, noch nicht, aber wird schon werden.

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Naja, an sich gibt's so mehr Zeit für die schönen Dinge des Lebens, z.B. ab morgen wieder eine Reggae-Biographie :cheer:
Letzte Änderung: 22 Nov 2011 00:55 von Thomas Hanke. Begründung: Kleiner Zusatz
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Aw: Ich: Mahnung mit Verzug, notfalls Mahnverfahren — Kunde: Drohungen plus Lügen — oder: Hilfe… 22 Nov 2011 10:14 #24279

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So, schlecht geschlafen, schlecht aufgewacht, aber:

Ich hab das Angebot gerade in voller Höhe angenommen, nachdem ich gestern nacht nochmal ausstehendes Geld und Arbeit genauer verglichen habe.

War nicht das, was ich wollte, erscheint mir aber fair genug :evil:

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Letzte Änderung: 22 Nov 2011 10:23 von Thomas Hanke. Begründung: Schnell noch ergänzt
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Aw: Umgang mit Dauer-Spätzahlern 22 Nov 2011 18:43 #24282

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Das Thema scheint ja nun schon abgeschlossen zu sein - habs gestern nicht gelesen. Aber @Thomas ein paar grundsätzliche Dinge zu dem Thema aus meiner Sicht.

1. Wenn es auch nur annähernd eine Chance gibt, dass es bei dem was zu holen gibt, würde ich mich nie auf so einen Deal einlassen, sondern direkt einen Mahnbescheid schicken. Das kostet nicht annähernd so viel, wie man denken würde, geht schnell und ist dann mehr oder weniger ein Selbstläufer.
2. Loswerden kannst du ihm ja davon abgesehen immer - oder hat jemand gesagt, dass man einen Auftrag zwingend zu Ende führen muss? Du kannst eine Zusammenarbeit jederzeit beenden.
3. Solange er deine Rechnungen nicht beanstandet hat, hat er sie offensichtlich akzeptiert und damit ist er auch zur Zahlung verpflichtet. Punkt.
4. Wenn dir jemand damit droht, dich wegen Betrugs anzuzeigen oder irgend sowas "Allgemeines", ist das in 99% der Fälle heiße Luft und lediglich ein Versuch, dich einzuschüchtern (was offensichtlich wunderbar funktioniert hat ;)). Mach dir eins bewusst: Wenn du jemanden betrügst, dann weißt du das im Regelfall. Oder nicht? ;)
5. Die Argumentation von wegen "kein Text könnte" verwendet werden, entkräftet er ja schon selber, indem er sie verwendet. Druck dir die Seiten als Beweis aus und schon stehst du im Fall der Fälle gut da.
6. "Völlige Fehlerfreiheit" gibt's nicht und kann auch keiner von dir verlangen - auch der nicht. Nicht mal die Lektoren in großen Verlagen sind fehlerfrei und die haben das Zeug immerhin jahrelang studiert und verdienen offensichtlich wesentlich mehr als du damit. Kein Kunde kann die Zahlung einer Rechnung verweigern, nur weil da mal ein Fehlerchen drin ist. Völliger Quatsch.
7. Ich lasse solche Fälle inzwischen nur noch über den Anwalt regeln. Der kümmert sich um alles und ich muss mich nicht ständig ärgern. Meine notorischen Nichtzahler-Fälle laufen voll im Hintergrund, ich krieg davon nichts mit. Mein Anwalt schickt mir alle zwei bis drei Monate einen Zwischenstand bzw. fragt kurz nach, wenn was entscheiden braucht und ansonsten ist das ein Selbstläufer...

So, so viel jetzt nur zur allgemeinen Lage der Nation - Verzeihung für den Roman. :cheer:
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Aw: Umgang mit Dauer-Spätzahlern 22 Nov 2011 20:12 #24284

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Vielen Dank, Sabine.

Leider noch nicht zuende – zumindest emotional usw.: er hat noch nicht reagiert.
Der Herr hat vermutlich schon gestern versucht vor seiner E-Mail anzurufen, vorhin nochmal, aber ich werde jetzt sicher den Teufel tun, mich auf ein Gespräch einzulassen, ohne dass ich es schriftlich bekomme. Wobei ich ja schon diverse E-Mails habe, die er selbst ignoriert hat.

Oh, Mann, sobald das durchaus ist, bin ich wieder ruhig, gelassen und schreib schön kurz.

Zwei Fragen hab ich gleich noch:
Wenn jemand u.a. einseitig die Bedingungen ändern will und mir plötzlich Fristen setzt, aber selbst nicht leistet (bezahlt),
1. kann ich dann weitere Teilleistungen aussetzen?
2. vermutlich wichtiger: ist was anderes sinnvoll als einen Anwalt dazuholen?


Teilweise hab ich mir das auch ungefähr gedacht – und auch erst entsprechend antworten wollen. Deswegen auch meine mehrteilige Kurzgeschichte hier. Die E-Mail an den Herrn Verleger war dafür viel kürzer.

zu 7.
Ja, ein Anwalt muss wohl echt sein.

Und falls das Angebot des Verlegers plötzlich keins mehr ist, müsste ich wohl ziemlich schnell damit anfangen.
Ich bin leider noch gespannt, wie er reagiert.

zu 1., 2., 6.
Stimmt alles.
Aufhören: naja, ich werd pro Seite fertig lektoriertem Text bezahlt. Das heißt, er hätte zumindest erstmal was in der Hand bzw. ich müsste noch arbeiten.

Der Clou ist wirklich, dass ich beim jetzigen Stand eine Ausstiegsmöglichkeit habe, ohne viel zu verlieren: Geld ist weg, aber zusätzlicher Aufwand und Stress auch.
Er hat ja zumindest damit Recht, dass die Leistung (anders als abgemacht) noch nicht komplett ist… weil er seit Monaten nicht fertig wird mit den letzten Seiten.

Der Auftrag war nicht so toll bezahlt, dass ich mir bei den Stress antun will, mit jemandem, der ziemlich irrational agiert, noch 12 Kapitel ( 300+ Seiten) durchzugehen.
Wenn ich mit nur 2,00 € pro Seite rechne, fällt es leicht, auf 600+ € zu verzichten, weil ich ihm eigentlich nichts schenke.
Ich wollte erst nur 350 oder 450 € anbieten, bis auf die Seitenzahl geschaut habe.
Ich erspare mir also eigentlich relativ schlecht bezahlte Arbeit.


zu 3., 4.: Die Betrugsvorwurfsandrohung war extrem bizarr.
Aber da gab's noch mehr mysteriöse Punkte.

Der Witz ist aber, dass der Herr Verleger erstmal kein fertiges Buch kriegt und schauen muss, wer ihm jetzt noch hilft.
Und ich hab (hoffentlich) meine Ruhe.

zu 5.: Abspeichern – guter Punkt, gleich gestern erledigt.
Mein Downloadprogramm SiteSucker nennt die Einstellungsdatei XYZ-Verlag.suck …

Und zuletzt noch eine Erkenntnis, die ich seit Monaten vor mir herschiebe:
AGB müssen doch sein. Auch wenn sie hier nicht geholfen hätten.
Wenn das ein ‚Verbraucher‘ wäre, hätte ich es wohl schwieriger mit dem Mahnverfahren, wenn ich das nicht vorher vereinbare.
Letzte Änderung: 22 Nov 2011 20:14 von Thomas Hanke. Begründung: Formatierung
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Aw: Umgang mit Dauer-Spätzahlern 22 Nov 2011 20:36 #24286

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Hihi, schön kurz ist ein guter Vorsatz, ich blick kaum durch. :D

Dass die Leistung noch nicht komplett ist, spielt keine Rolle, solang du ihm nicht den gesamten Betrag in Rechnung gestellt hast. Das hast du ja nicht getan, oder?

AGB: Ich wüsste nicht, was die an der Stelle bringen. Wesentlich wichtiger: Gewöhn dir an, Aufträge schriftlich bestätigen zu lassen. Wenn du etwas telefonisch vereinbarst, schreibst du nachher alles zusammen, schickst es dem Kunden nochmal per Mail und fragst scheinheilig, ob du alles richtig verstanden hast. Schon hast du einen Nachweis für den mündlich geschlossenen Vertrag.

>> Zur Info zum Thema "Darf ich eine noch nicht abgeschlossene Leistung abrechnen?": §632a BGB (Abschlagszahlungen): "Der Unternehmer kann von dem Besteller für eine vertragsgemäß erbrachte Leistung eine Abschlagszahlung in der Höhe verlangen, in der der Besteller durch die Leistung einen Wertzuwachs erlangt hat. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abschlagszahlung nicht verweigert werden."

>> Wenn jemand u.a. einseitig die Bedingungen ändern will und mir plötzlich Fristen setzt, aber selbst nicht leistet (bezahlt), kann ich dann weitere Teilleistungen aussetzen?
Ihr habt einen Vertrag geschlossen. Deine Pflicht: Lektorat. Seine Pflicht: Zahlung. Lektorat deinerseits ist erfolgt, soweit er es möglich gemacht hat. Zahlung seinerseits ist nicht erfolgt. In dem Moment, wo er seiner Pflicht nicht nachkommt und du ihm mehrere Termine gesetzt hast, hast du das Recht, den Vertrag zu kündigen - dementsprechend kannst du natürlich auch weitere Teilleistungen aussetzen.

>> Wenn du auf die Mitwirkung eines Kunden angewiesen bist, um deine Pflicht zu erfüllen, und er dieser Mitwirkungspflicht auch auf Nachfrage nicht termingerecht nachkommt, hast du ebenfalls ein Kündigungsrecht. §§ 642, 643 BGB


>> "ist was anderes sinnvoll als einen Anwalt dazuholen?"
Jein. Du brauchst zum Geldeintreiben keinen Anwalt - das ist nur die bequemere Variante. Du kannst einen Mahnbescheid selber beantragen, das kostet dich kaum ein paar Minuten und so an die 25 bis 30 Euro mein ich. Alternativ kannst du dich auch an ein Inkassobüro wenden. Der Mahnbescheid wird dann erlassen. Der Typ hat dann die Möglichkeit, dagegen Widerspruch oder Einspruch (frag mich ned, was genau) einzulegen. Wenn er das tut, dann ist der richtige Zeitpunkt gekommen, einen Anwalt hinzuzuziehen. Wenn er keinen Einspruch einlegt, kannst du den Bescheid per Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen und fertig ist die Laube.
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Aw: Umgang mit Dauer-Spätzahlern 22 Nov 2011 21:30 #24291

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Oh, ich hatte ja nicht geahnt, dass jemand – oder du jetzt gleich – auf alles eingehen wird. :blink:

Danke!!
Sabine Hutter schrieb:
Hihi, schön kurz ist ein guter Vorsatz, ich blick kaum durch. :D

Dass die Leistung noch nicht komplett ist, spielt keine Rolle, solang du ihm nicht den gesamten Betrag in Rechnung gestellt hast. Das hast du ja nicht getan, oder?

Ähm, doch, aber pro Kapitel und das war so abgesprochen… auch schriftlich und vor allem durch 6 oder 7 komplett bezahlte Teilrechnungen.
Er hat mich aufgefordert, Teilrechnungen zu schreiben und sie (nach einiger Zeit) ohne Einspruch, Widerspruch oder sonst was bezahlt.
Gestern klang das arg nach Kulanz – als wenn er auch alles erst nachher zahlen könnte.

Der Kompromiss, den er vielleicht gar nicht so wollte, aber gestern angeboten hat, ist eigentlich nur etwas verschoben:
Ich: weniger Geld (in Form von mehreren Teilrechnungen zu Kapiteln)
Er: weniger fertige Texte (nichts absolut fertig)

Die abgemachte Reihenfolge war:
1. Erster Durchgang: Alle Kapitel + Anmerkungen
2. Er guckt die Texte durch
3. Danach: mit ihm absprechen und Details klären
4. Zweiter Durchgang: nochmal alles durchgehen

Die Anmerkungen aus 1. sind nie gekommen und er hat nie einen Termin angeboten – beides seit August!
2. ist seit letzter Woche so weit.
Entsprechend hab ich nicht mit 3. angefangen

AGB: Ich wüsste nicht, was die an der Stelle bringen. Wesentlich wichtiger: Gewöhn dir an, Aufträge schriftlich bestätigen zu lassen. Wenn du etwas telefonisch vereinbarst, schreibst du nachher alles zusammen, schickst es dem Kunden nochmal per Mail und fragst scheinheilig, ob du alles richtig verstanden hast. Schon hast du einen Nachweis für den mündlich geschlossenen Vertrag.

Ja, das mach ich schon meistens – aber noch nicht immer.
Auch genau mit so einer rhetorischen Frage.
Und meine tollen Probeseiten, „damit Sie sehen, wie ich arbeite usw.“, sind eigentlich auch dafür da, dass ich den Aufwand einschätzen kann.

In diesem Fall finden sich alle wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich, nur auch über mehrere E-Mails verteilt.
Was fehlt, sind Zeitangaben – weil er immer langsamer war als geplant. Das Buch sollte Ende August in den Druck…
In dem Moment, wo er seiner Pflicht nicht nachkommt und du ihm mehrere Termine gesetzt hast, hast du das Recht, den Vertrag zu kündigen - dementsprechend kannst du natürlich auch weitere Teilleistungen aussetzen.
>> Wenn du auf die Mitwirkung eines Kunden angewiesen bist, um deine Pflicht zu erfüllen, und er dieser Mitwirkungspflicht auch auf Nachfrage nicht termingerecht nachkommt, hast du ebenfalls ein Kündigungsrecht. §§ 642, 643 BGB

Ja, das wollte ich wissen.
Falls er nicht darauf eingeht, werde ich also v.a. das brauchen.

Gerade gesehen, dass er die Anmerkungen seit Mitte August nicht schafft – wobei er mir gestern dazu „den Auftrag entzogen hat“, was immer das heißt.

Anwalt:
Naja, das mit den Geld eintreiben ist mir ziemlich klar, aber es geht mir darum, dass ich wirklich ein Gegenüber habe, das diverse Sachen verwechselt und verfälscht hat.

Was ist dann schlimmer, bewusst oder unbewusst so handeln? :blink:
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Aw: Umgang mit Dauer-Spätzahlern 22 Nov 2011 21:40 #24292

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"Auftrag entzogen" = Kündigung des Vertrags
Offensichtlich ist er der Meinung, dass du nicht brav warst und ist dir schon zuvorgekommen. Das erleichtert dir die Sache wesentlich, denn dau brauchst dir gar keine Gedanken mehr zu machen, wie du den los wirst.

An deiner Stelle würde ich wie vorhin schon beschrieben mit dem Mahnbescheid vorgehen und mir ggf. einen Rechtsbeistand suchen, falls das keine Früchte zeigt. Du könntest jetzt natürlich gleich Zahlungsklage einreichen, aber das wär wohl grad bei dem Betrag mit Kanonen auf Spatzen geschossen. ;)

Solange du nur abgerechnet hast, was du auch gemacht hast, bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Das terminliche ist dabei gar nicht so erheblich. Du hast deine Pflichten nicht verletzt, sondern er - du hast dich ja offenbar an den vereinbarten Ablauf gehalten und warst bereit, deiner Aufgaben nachzukommen. Er selbst ist für die terminliche Verzögerung verantwortlich. Er hat durch das nicht Bezahlen der Rechnung eine Pflichtverletzung begangen. Angenommen, ein Richter würde die Sache neutral betrachten und feststellen, dass es nichts Schriftliches über Art und Zeitpunkt der Rechnungsstellung geben. Er müsste davon ausgehen, dass das mit den Teilrechnungen so vereinbart war, sonst hätte der Kunde schon die ersten Rechnungen reklamiert, statt sie zu bezahlen.

Und ich stelle mal eine kühne Behauptung auf: Dein Kunde weiß genau, dass er im Unrecht ist, drum hat er auch versucht, dir mit einer Anzeige zu drohen - weil er keine anderen Argumente vorzubringen hat. Und genau deshalb gehe ich auch davon aus, dass du aller Wahrscheinlichkeit nach mit einem Mahnbescheid Erfolg haben wirst, weil er genau weiß, dass er in einem Prozess keinerlei Chance hat.
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Letzte Änderung: 22 Nov 2011 21:41 von Sabine Hutter.
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Aw: Umgang mit Dauer-Spätzahlern 22 Nov 2011 21:58 #24294

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Danke – das werde ich dann so in etwa machen, falls er behauptet, das war gar kein Angebot, oder sonst was tut.

Dass der Mahnbescheid durchkommt, ist mir fast 100% klar – nur muss ich dann auch weiterarbeiten, damit die Kapitel so fertig wie abgemacht sind.
Sabine Hutter schrieb:
"Auftrag entzogen" = Kündigung des Vertrags
Offensichtlich ist er der Meinung, dass du nicht brav warst und ist dir schon zuvorgekommen. Das erleichtert dir die Sache wesentlich, denn dau brauchst dir gar keine Gedanken mehr zu machen, wie du den los wirst.

Aber nur ein Teilauftrag… wobei er Anmerkungen geschrieben hat – ich hab da bis heute morgen draus gelesen, dass ich nichts mehr kommentieren dürfte. Womit er mir die vereinbarte Strafe verbieten will.

Brav war ich wirklich nicht (mehr). Naja, ich hab vor allem erwähnt, dass ich diesmal wirklich ernsthaft enttäuscht bin…


Also, wenn ich auf meine Einnahmen und Zeitaufwand schaue, bin ich insgesamt echt am besten dran, wenn ich das Ganze los bin:
– der Mahnbescheid kostet mich Zeit
– wenn ich das Geld verlange, er aber nicht zahlt, wird er vorbringen, dass ich noch nicht alles fertig gestellt habe (allerdings aus Gründen, an denen er schuld ist)
– ich muss dann früher oder später weiterarbeiten mit jemandem, der sich extrem irrational und unberechenbar verhalten hat.
– für relativ wenig Honorar ist mir das die Sache nicht wert.

Ohne Planung von mir hat er genau den Zeitpunkt gefunden, wo ich ziemlich exakt nichts weiter verliere und der Vertrag vorzeitig zuende ist – ohne die Teilzahlung von Samstag würden mir 200 € fehlen.

Ich hab mehr Zeit und weniger Stress, wenn ich ‚nachgebe‘ – und er ohne fertiges Buch dasteht. Und ja, das Letzte empfinde ich nach gestern abend als gerechtes Ergebnis.
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