Oh, ich hatte ja nicht geahnt, dass jemand – oder du jetzt gleich – auf alles eingehen wird.
Danke!!
Sabine Hutter schrieb:
Hihi, schön kurz ist ein guter Vorsatz, ich blick kaum durch.
Dass die Leistung noch nicht komplett ist, spielt keine Rolle, solang du ihm nicht den gesamten Betrag in Rechnung gestellt hast. Das hast du ja nicht getan, oder?
Ähm, doch, aber pro Kapitel und das war so abgesprochen… auch schriftlich und vor allem durch 6 oder 7 komplett bezahlte Teilrechnungen.
Er hat mich aufgefordert, Teilrechnungen zu schreiben und sie (nach einiger Zeit) ohne Einspruch, Widerspruch oder sonst was bezahlt.
Gestern klang das arg nach Kulanz – als wenn er auch alles erst nachher zahlen könnte.
Der Kompromiss, den er vielleicht gar nicht so wollte, aber gestern angeboten hat, ist eigentlich nur etwas verschoben:
Ich: weniger Geld (in Form von mehreren Teilrechnungen zu Kapiteln)
Er: weniger fertige Texte (nichts absolut fertig)
Die abgemachte Reihenfolge war:
1. Erster Durchgang: Alle Kapitel + Anmerkungen
2. Er guckt die Texte durch
3. Danach: mit ihm absprechen und Details klären
4. Zweiter Durchgang: nochmal alles durchgehen
Die Anmerkungen aus 1. sind nie gekommen und er hat nie einen Termin angeboten – beides seit August!
2. ist seit letzter Woche so weit.
Entsprechend hab ich nicht mit 3. angefangen
AGB: Ich wüsste nicht, was die an der Stelle bringen. Wesentlich wichtiger: Gewöhn dir an, Aufträge schriftlich bestätigen zu lassen. Wenn du etwas telefonisch vereinbarst, schreibst du nachher alles zusammen, schickst es dem Kunden nochmal per Mail und fragst scheinheilig, ob du alles richtig verstanden hast. Schon hast du einen Nachweis für den mündlich geschlossenen Vertrag.
Ja, das mach ich schon meistens – aber noch nicht immer.
Auch genau mit so einer rhetorischen Frage.
Und meine tollen Probeseiten, „damit Sie sehen, wie ich arbeite usw.“, sind eigentlich auch dafür da, dass ich den Aufwand einschätzen kann.
In diesem Fall finden sich alle wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich, nur auch über mehrere E-Mails verteilt.
Was fehlt, sind Zeitangaben – weil er immer langsamer war als geplant. Das Buch sollte Ende August in den Druck…
In dem Moment, wo er seiner Pflicht nicht nachkommt und du ihm mehrere Termine gesetzt hast, hast du das Recht, den Vertrag zu kündigen - dementsprechend kannst du natürlich auch weitere Teilleistungen aussetzen.
>> Wenn du auf die Mitwirkung eines Kunden angewiesen bist, um deine Pflicht zu erfüllen, und er dieser Mitwirkungspflicht auch auf Nachfrage nicht termingerecht nachkommt, hast du ebenfalls ein Kündigungsrecht. §§ 642, 643 BGB
Ja, das wollte ich wissen.
Falls er nicht darauf eingeht, werde ich also v.a. das brauchen.
Gerade gesehen, dass er die Anmerkungen seit Mitte August nicht schafft – wobei er mir gestern dazu „den Auftrag entzogen hat“, was immer das heißt.
Anwalt:
Naja, das mit den Geld eintreiben ist mir ziemlich klar, aber es geht mir darum, dass ich wirklich ein Gegenüber habe, das diverse Sachen verwechselt und verfälscht hat.
Was ist dann schlimmer, bewusst oder unbewusst so handeln?