Ina Kaupat
Texterin für Print und Web
Einsteiger
Beiträge: 296
Danksagungen: 12
|
Festpreis: Gut für den Kunden ... vor 6 Monaten
|
Mir ist ganz elend bei dieser Sache:
Ich habe vor einiger Zeit einen Billigauftrag an Land gezogen: eine Homepage betexten für pauschal 50 EUR. Der AG gab an, es seien lediglich vier Seiten zu betexten, die restlichen Seiten seien Bilder. Der AG hat seine Homepage ursprünglich selbst betextet. Er hat viel reingestellt, es sind ca. 15 DIN A4-Seiten Text. Ich würde die Homepage komplett anders gestalten, ganz anders aufteilen. Wie ich es auch drehe, ich komme mit 50 EUR nicht annähernd hin.
Nun schiebe ich diese ganze Sache vor mir her, zum Teil, weil ich mit Aufträgen kaum nachgekommen bin, zum Teil aber auch, weil ich jetzt erst sehe, was an diesem Auftrag alles dranhängt.
Dieser AG ist bekannt für seine extrem niedrigen Preise. Natürlich hätte ich von Anfang an cleverer sein müssen. Diese Krabbeltischpreise widern mich an! Ich bedauere es zutiefst, diesen Job angenommen zu haben. Dennoch fühle ich mich irgendwie in der Zwickmühle, weil mir meine Kunden heilig sind. Ihnen möchte ich wirklich Qualität liefern. Beim Texten gebe ich mir total Mühe. Ich recherchiere äußerst gründlich, möchte nichts auslassen, damit auch ja alles stimmt. Ich liefere Ideen, feile an den Formulierungen, bis alles passt. Und bei jedem Auftrag lerne ich dazu.
|
|
|
|
|
|
|
Aw: Festpreis: Gut für den Kunden ... vor 6 Monaten
|
Hier gilt doch das gleiche Prinzip wie immer: Ihr habt 4 Seiten vereinbart - wenn sich der Auftragsumfang ändert, dann muss sich doch auch die Auftragssumme ändern
|
|
|
|
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.
|
Christian
Sicherheitsbeauftragter
Moderation
Beiträge: 2251
Danksagungen: 56
|
Aw: Festpreis: Gut für den Kunden ... vor 6 Monaten
|
Aus Erfahrung wird man klug. Ich habe auch schon eine komplette Seite für 150 oder so betextet, hat mich etwa zwei bis drei Tage Arbeit gekostet, allein schon die Zielgruppenrecherche, wenn der Kunde nur ungenügend Infos zur Verfügung stellt - das würde ich nicht noch einmal machen.
Schon mal versucht mit Nachverhandlung? Ich persönlich habe als AG z.B. kein Problem damit, wenn der Dienstleister ein höheres Honorar erfragt bzw. nachverhandelt, denn aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man sich auch einmal verschätzen kann. Viele D
Zur Nachverhandlung gehört allerdings schon ein bisschen Selbstvertrauen, aber als Texterin kannst Du ja eine überzeugende Mail schreiben, in der steht, wie es ist.
|
|
|
|
|
|
|
Aw: Festpreis: Gut für den Kunden ... vor 6 Monaten
|
Wie hast du denn dein Angebot gestaltet, als du den Auftrag angenommen hast?
Kommen da die 4 Seiten irgendwo vor oder hast du einfach pauschal 50 € für die gesamte Homepage angegeben?
Hast du bzw. der AG irgendwo (Angebot, Auftragsbestätigung,...) den Umfang auf 4 DIN/A4 Seiten bezogen oder ging es von Anfang an um 4 Unterseiten einer Homepage?
Auf die Unterseiten bringt man ja locker 15 DIN/A4-Seiten, wenn es sein muss...
Je nachdem, wie das Ganze abgelaufen ist, hast du mehr oder weniger Chancen einen anständigen Preis für deine Arbeit zu bekommen. Wenn der AG für seine extrem niedrigen Preise bekannt ist, wirst du mit Nachverhandlungen wahrscheinlich wenig Erfolg haben, es sei denn, du hast wirklich etwas in der Hand.
Daher die vielen Fragen.
|
|
|
|
|
Ursula Martens
Texte und Werbetexte für Print und Web
Schreibwütig
Beiträge: 1404
Danksagungen: 41
|
Aw: Festpreis: Gut für den Kunden ... vor 6 Monaten
|
Hallo Ina,
wie Christian schon sagt, das kannst du unter Lehrgeld verbuchen. Jeder verschätzt sich mal bezüglich der Menge oder der Recherche. Oder der Auftrag stellt sichdurch neue Informationen als aufwändiger heraus.
In der Situation kannst du abwägen, ob du nachverhandelst, wie Alexandra vorschlägt oder stillschweigend hoffst, dass du dich bei nächsten Auftrag in die andere Richtung verschätzst. So wie du den Fall geschildert hast, würde ich nachverhandeln.
Ich mache es bei Homepagetexten so, dass ich eine Wortzahl anbiete und gleich ins Angebot hineinschreibe, wie viel je 100 Wörter mehr oder weniger kosten. Außerdem nehme ich ins Angebot genau die Kategorien auf, für die die Texte vorgesehen sind. Dann merkt man gleich, wenn Seiten dazukommen.
|
|
|
|
Letzte Änderung: 09.03.2010 07:21 von Wortkind.
|
Cora K.
Diskutierfreudig
Beiträge: 435
Danksagungen: 15
|
Aw: Festpreis: Gut für den Kunden ... vor 6 Monaten
|
Christian schrieb:
Schon mal versucht mit Nachverhandlung? Ich persönlich habe als AG z.B. kein Problem damit, wenn der Dienstleister ein höheres Honorar erfragt bzw. nachverhandelt, denn aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man sich auch einmal verschätzen kann. Viele D
Das sehe ich anders: Jeder Dienstleister sollte in der Lage sein, seine Preise fest zu definieren. Es gibt nichts Schlimmeres als Freelancer, die ihre eigenen Preise nicht kennen. Natürlich sollte man sich das Projekt dafür ganz genau anschauen, um den Umfang abschätzen zu können.
Ok, das ist in diesem Fall ungünstig gelaufen. Ich würde den Auftrag zügig abhandeln - Feinarbeit am Text wird hier doch ohnehin nicht bezahlt.
|
|
|
|
|
|
|
Aw: Festpreis: Gut für den Kunden ... vor 6 Monaten
|
Es gibt nichts Schlimmeres als Freelancer, die ihre eigenen Preise nicht kennen
Hm, ich finde auch, dass Verschätzen nicht zählt - anders sieht es eben aus, wenn sich der Auftragsumfang geändert hat, dann sind Nachverhandlungen sogar Pflicht, sonst wird man schnell nicht mehr ernst genommen.
Allerdings kann man das auch im Voraus mal vereinbaren, wenn der Umfang des Auftrags nicht gut abzuschätzen ist. Vielleicht wäre das auch was für die AGB oder als Bestandteil im Angebot:
"Sollte sich im Verlauf der Bearbeitung herausstellen, dass das Auftragsvolumen den vereinbarten Umfang um mehr als 15% übersteigt, können Nachverhandlungen erforderlich werden" ... oder so in der Art.
|
|
|
|
Letzte Änderung: 09.03.2010 09:20 von alexaeastwest.
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.
|
Cora K.
Diskutierfreudig
Beiträge: 435
Danksagungen: 15
|
Aw: Festpreis: Gut für den Kunden ... vor 6 Monaten
|
Ich denke nicht, dass solche Nachverhandlungs-Klauseln gut ankommen. Wer selbständig arbeitet, muss seinen Leistungsumfang auch kalkulieren können.
|
|
|
|
|
|
|
Aw: Festpreis: Gut für den Kunden ... vor 6 Monaten
|
Bei Werkverträgen ist das sogar üblich, ich kenn das aus dem Baubereich - wenn der AG nachkartet, dann kann das doch nicht alles auf den Auftraggeber abgewälzt werden.
Hier noch ein Text und da nochmal 500 Wörter und achja, bookmarken könnten Sie das ja eigentlich auch noch, der Aufwand ist ja minimal....
Ein Beispiel, das ich hatte:
AG sichert mir zu, dass ich null Recherche habe und er mir Texte liefert, die ich einfach umschreiben soll. Mein Preis war entsprechend günstig. Bekommen habe ich zusammen kopierten Kram aus anderen Webseiten, so eben, wie wenn ich meine Recherche selbst gemacht hätte. Von Umschreiben konnte man da nicht mehr sprechen.
Wenn ich mich zugunsten des AG verkalkuliert habe, dann habe ich Pech gehabt, das seh ich genauso, wenn sich aber der AG zu meinen Ungunsten verkalkuliert hat, dann bin ich nicht bereit, das zu tragen.
Wobei mir das AG´s auch schon öfter so angeboten haben, dass erstmal ein Preis ausgemacht wurde und nach den ersten Texten sollte ich dann eventuell neu kalkulieren. Gibts also durchaus auch.
|
|
|
|
Letzte Änderung: 09.03.2010 10:32 von alexaeastwest.
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.
|
Ursula Martens
Texte und Werbetexte für Print und Web
Schreibwütig
Beiträge: 1404
Danksagungen: 41
|
Aw: Festpreis: Gut für den Kunden ... vor 6 Monaten
|
Ich denke, man sollte das Auftragsvolumen im Angebot möglichst klar definieren. Wenn etwas dazu kommt, wird mehr bezahlt. Wenn man sich einfach nur verschätzt hat, kommt es auf den Kontakt zum Kunden an.
Bei einigen kann man das im Gespräch erklären, bei anderen sollte man die Zähne zusammenbeißen und den Auftrag zum vereinbarten Preis erledigen.
|
|
|
|
|
|